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Die Luftfracht Akademie von First Class Zollservice

Als wir (die Mitarbeiter von First Class Zollservice) uns im Jahre 2007 mit dem Thema Reglementierter Beauftragter und Bekannter Versender beschäftigten, stellten wir fest, dass es einen erheblichen Schulungsbedarf gibt.

Wir schauten uns auf dem Markt um und erhielten den Eindruck, dass es sich in der Regel um speditionsfremde Personen handelt, die unsere Mitarbeiter schulen. D.h. wir wurden von studierten Theoretikern und Ex-Bundeswehrsoldaten geschult.

Das genügte unseren Ansprüchen nicht und wir entschieden uns für den Aufbau einer internen Akademie. Das hatte natürlich viele Vorteile, zum Beispiel, dass wir unsere Ausbilder aus unserem eigenen Betrieb heranziehen konnten. Mit einer sehr hochwertigen Ausbildung und den diversen Weiterbildungen verfügen unsere Ausbilder über das nötige Wissen aus Theorie und Praxis.

Nachdem wir unser eigenes Personal ausbildeten, sind unsere Kunden darauf aufmerksam geworden. Diverse Kunden sprachen uns an, ob wir nicht auch die Ausbildung, beziehungsweise die Weiterbildung Ihres Personals übernehmen könnten.

Wir besprachen es intern und begannen mit dem Aufbau einer Akademie für Luftfracht, Luftfrachtsicherheit, Zollrecht und Zollverfahren.

Zum heutigen Zeitpunkt bilden wir an verschiedenen Standorten in Deutschland aus. Die Ausbildungsorte sind unter anderem Hamburg, München, Stuttgart und Frankfurt. Hier finden regelmäßig die verschiedenen Luftsicherheitsschulungen und die Schulungen über die unterschiedlichen Zollverfahren statt.

Wir bieten nicht nur offene Seminare in den diversen Großstädten an, nein – wir kommen auch zu Ihnen. Mit unserem Service können Sie, alle unsere Schulungen auch als Inhouse Schulung buchen.

Unser Ausbilder kommt zu Ihnen und bringt alle nötige Schulungsunterlagen und die technische Ausstattung mit. Sollte Ihnen unsere Angebotspalette nicht ausreichen, können Sie uns gerne ansprechen und wir werden für Sie eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Schulung / Weiterbildung ausarbeiten.

Ab dem Jahr 2017 und mit Neuerung des Luftsicherheitsgesetzes, haben wir eine 35 Stunden Schulung mit Erstellung des Transporteur Sicherheitsprogrammes (TSP) in das Leben gerufen.

Diese Kombination aus der 35 Stunden Schulung gemäß 11.2.5, der 6 Stunden Schulung 11.2.3.9 und die Erstellung des Sicherheitsprogrammes bieten wir als „Rundum-Sorglos“ Paket für den behördlich zugelassenen Transporteur an.

Wir bieten diese Schulungen zudem auch, ohne Aufpreis, an Wochenenden an. Unsere aktuellen Schulungstermine können Sie unserer Internetseite entnehmen:
Aktuelle Seminare Luftsicherheit bei First Class Zollservice

Am 18.03.2017 tritt der neue Bundespräsident sein Amt an. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Uhr, für den behördlich zugelassenen Transporteur. Sobald der neue Bundespräsident, die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes unterschrieben hat, haben alle Transporteure nur noch ein Jahr Zeit um den Status des behördlich zugelassenen Transporteurs zu erhalten.

Zur Erlangung des Status, des behördlichen zugelassenen Transporteurs, gehören folgende Voraussetzungen:

  • Ein Transporteur Sicherheitsprogramm (TSP)
  • mindestens ein Sicherheitsbeauftragter (Person, welche über eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG sowie mindestens über eine Schulung gem. Kap. 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998 verfügt

Die Vorgehensweise ist dann wie folgt:

Als erstes muss ein Sicherheitsbeauftragter benannt werden. Dieser ist, einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz zu unterziehen. Die Überprüfung wird bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragt und dauert in der Regel zwischen 6-8 Wochen.

Erst nachdem die positive Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegt, darf die Person von einem Schulungsunternehmen geschult werden. Die Behörden sind bei dieser Regelung sehr streng, da die sicherheitsrelevanten Informationen der Schulung nur an zuverlässige Personen vermittelt werden dürfen.

Die Schulung dauert 4 Tage und kann bei uns auch an zwei Wochenenden durchgeführt werden. Ein Schulungstermin kann in der Regel in 8 Wochen realisiert werden.
Wir fassen nochmal kurz zusammen: Für die Überprüfung und die Schulung sollten mindestens 4 Monate veranschlagt werden.

Wenn alle Vorgaben erfüllt sind, kann das Transporteur Sicherheitsprogramm (TSP) erstellt werden und beim Luftfahrtbundesamt eingereicht werden.

Luftfahrtbundesamt wird das Transporteur Sicherheitsprogramm prüfen und erst wenn alle Vorgaben erfüllt sind, dieses auch zulassen.

Dieser Vorgang kann auch nochmal bis zu 3 Monate betragen und dann sind wir bei einer Laufzeit von ca. 7 bis 8 Monaten für die behördliche Zulassung als Transporteur.

Wir können allen Transporteuren nur raten, so schnell wie möglich mit den Vorbereitungen zu beginnen. Wer nach der Übergangszeit nicht als behördlich zugelassener Transporteur zugelassen ist, darf keine sichere Luftfracht mehr transportieren und verliert damit alle Aufträge aus diesem Bereich.